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Unser Behandlungsansatz ist auf das integrative Psychotherapieverfahren ausgerichtet. Dieses fußt auf den aktuellen Erkenntnissen der modernen Psychotherapieforschung. In Österreich ist das integrative Therapieverfahren seit 2005 und in Slowenien seit 2001 staatlich anerkannt. In Deutschland sieht das aktuell noch anders aus, obwohl die integrative Therapie lediglich die Deutschen Richtlinienverfahren vereint und von renommierten Persönlichkeiten in der Psychotherapie empfohlen wird, wie z.B. Klaus Grawe in seinem Buch Neuropsychotherapie oder Christoph Mahr in seinem Buch Praxishandbuch Integrative Psychotherapie.
Als Richtlinienverfahren sind in Deutschland anerkannt: die kognitive Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologie, die Psychoanalyse und die systemische Therapie. Die Verknüpfung dieser Richtlinienverfahren in der integrativen Psychotherapie geschieht nicht durch die „Zauberstabmethode“. Vielmehr folgt sie stringenten Prinzipien, die sorgfältig aufeinander abgestimmt eingesetzt werden, um hierdurch für die Betroffenen eine optimierte Wirksamkeit entfalten können.
Einige Grundprinzipien der integrativen Therapie sind:
1. Eine empathische Beziehungsgestaltung
in der Sie immer der Profi in Ihrem eigenen Leben bleiben und die Therapeutin Sie in einem hilfreichen Prozess unterstützt. Therapie findet auf Augenhöhe mit gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung statt. Eine tragfähige Beziehungsgestaltung kann wahre Wunder bewirken und ist einer der stärksten Wirkfaktoren.
2. Förderung der Selbstreflektion
da manchmal der Bart im Eintopf hängt. Immer dann, wenn die Gefühle streiten oder Sie zu überwältigen scheinen, fällt es schwer, einen „kühlen Kopf zu bewahren“. Die Selbstreflektion soll Ihr tieferes Verständnis hinsichtlich des entwickelten Störungsbildes fördern. Ziel ist es, Sie für unbewusste Konflikte, ob mit Ihnen selbst (kann ich, darf ich, soll ich, muss ich) und/oder mit anderen Personen, zu sensibilisieren. Verstehen und Verständnis für sich und das eigene Störungsbild im Sinne einer therapeutischen Klärung zu erlangen, sind große Wirkfaktoren.
3. Therapie wirkt sich immer auch auf das Umfeld aus
Wichtig ist, die Auswirkung des Therapieprozesses auf Ihr Umfeld miteinzubeziehen. Eine wirksame Therapie bringt unweigerlich auch Nebenwirkungen mit. Diese wirken sich möglicherweise auf Ihr soziales Umfeld aus. In der integrativen Therapie wird daher der Aspekt von Dynamiken sozialer Gefüge mitberücksichtigt. Das Gefühl größtmögliche Kontrolle in Ihrem Leben zu haben, ist ein hilfreicher Wirkfaktor.
4. Ganzheitliche Problembearbeitung
Unser autonomes Nervensystem ist doch etwas Wundervolles, nicht wahr? Jeder, der Angst- und Panikzustände kennt, wird den Zynismus dahinter verstehen. Zur integrativen Behandlung von Angst-, Zwangs- und Traumafolgestörungen ist es daher umso wichtiger, körperbezogene Interventionen zu integrieren, oder solche, die keine verbale Sprache benötigen. Manche Betroffenen nutzen Gespräche auch, um die Angstkonfrontation zu vermeiden. Vermeidung und Erduldung haben im therapeutischen Prozess jedoch keinen Platz. Die Konfrontation ist ein unumgänglicher Wirkfaktor.
5. Verhaltensänderung ist notwendig
wenn Sie positive Veränderungen erreichen wollen. Die Therapeutin kann sich zum Einüben neuer und hilfreicher Verhaltensweisen als Modell zur Verfügung stellen, oder übt konkrete Veränderungen mit Ihnen ein, z.B. im Sinne eines Konfrontationstrainings. Ziel ist es, funktionale Verhaltensweisen in Ihren Alltag zu integrieren und zu stabilisieren. Selbstwirksamkeit und aktive Hilfe zur Problembewältigung sind große Wirkfaktoren.
6. Achtsamkeit
Entschleunigung, Bewusstwerdung, weniger Bewertung, im hier und jetzt sein. Das alles ist Ihnen sicherlich bekannt. Nur, wie umsetzen, wo doch das Leben von Hektik und Stress durchzogen ist? Und ganz ehrlich, wenn Sie Angstzustände oder Panikattacken erleben, fühlen Sie sich wahrscheinlich übermäßig achtsam. Der integrative Ansatz soll Ihnen helfen, durch gezielte körperbezogene Interventionen, Sicherheit zu gewinnen, Ihre Körperreaktionen besser einschätzen und regulieren zu lernen. Ein wichtiger Wirkfaktor.
7. Ressourcenaktivierung
Jeder Mensch verfügt über vorhandene Fähigkeiten und Stärken. Diese bewusst werden zu lassen, zu sensibilisieren und zu stärken gehört ebenfalls zu den wirksamen Faktoren der integrativen Psychotherapie und wird während der Behandlung in unserer Praxis hervorgehoben.
8. Problemaktualisierung
In unserer Praxis sprechen wir nicht nur über die Problematik mit der Sie sich konfrontiert sehen, sondern bearbeiten diese durch erlebnisorientierte Ansätze, wie z.B. Naturtherapie oder Körperpsychotherapie. Das Erleben hat eine hohe therapeutische Wirkkomponente.
Trotz der vielen guten Ansätze hat es die integrative Psychotherapie bislang in Deutschland nicht geschafft, als Richtlinienverfahren anerkannt zu werden. Dieser Ausschluss führt dazu, dass die Kosten für die Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden. Die Therapie in unserer Praxis ist eine selbst zu zahlende Leistung, wenngleich es Möglichkeiten einer Kostenerstattung gibt. Dies erklären wir Ihnen nun:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für die ambulante Psychotherapie bei einem Heilpraktiker. Dies ist darin begründet, dass Heilpraktiker nicht an Richtlinienverfahren gebunden sind. Mehr zu den Richtlinienverfahren können Sie weiter unten nachlesen. Allerdings sind einige Merkmale zu beachten:
Per Gesetz sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihnen innerhalb einer „zumutbaren Zeit“ einen Behandlungsplatz anzubieten. Ungeachtet dessen, ob bei medizinischen Fragestellungen bei einem Facharzt oder zur Psychotherapiebehandlung. Die zumutbare Zeit für psychische Erkrankungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Oftmals wird die Wartezeit von Ihrem Störungsbild und Leistungsvermögen abhängig gemacht.
Die Erfahrung zeigt, dass Zeiträume unterhalb 6 Monaten in der Mehrzahl der Fälle ein Wunschtraum bleiben. Betroffene erhoffen sich vom Patientenservice der Krankenkasse, unter der Nummer 116117, einen Termin in der Sprechstunde eines kassenärztlich niedergelassenen Therapeuten zu ergattern.
Haben Sie das Glück einen zeitnahen Termin zur Sprechstunde in Wohnortnähe zu erhalten (zumutbar ist laut Krankenkassen eine Entfernung von bis zum 100 km einfacher Fahrt), werden mit Ihnen lediglich der Behandlungsbedarf und die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung erörtert. Eine Anschlussbehandlung ist zumeist unmöglich, weil diese Praxen ausgelastet sind.
Manchmal erhalten Sie sogar keinen Termin. Was können Sie in diesem Fall tun?
Notieren Sie sich bitte mit welcher Praxis Sie gesprochen haben, wer Ihr Ansprechpartner war und das Datum der Kontaktaufnahme. Auch weitere Versuche einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten, notieren Sie sich. Mit diesen Informationen benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Notizen sind ein wichtiger Nachweis dafür, dass Ihre Krankenkasse den gesetzlichen Versorgungsanspruch nicht erfüllen kann. Dies ist enorm wichtig, da Sie per Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch haben, unaufschiebbare Leistungen selbst zu beschaffen und dadurch entstandene Kosten vollumfänglich erstattet zu bekommen. Bitte lesen Sie unter nachfolgendem Link, was als unaufschiebbare Leistung gilt und welche Rechte Sie haben (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html). In diesem Auszug des Gesetzestextes begründet sich die Möglichkeit der Kostenerstattung auch bei der Psychotherapie.
Fazit: Die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis steht Ihnen per Kostenerstattung zu! Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Bewilligung fällt jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich aus. Zudem ist sie bezogen auf das aktuelle Störungsbild, die drohende Gefahr einer Arbeitsunfähigkeit und bereits in Anspruch genommener Leistungen (z.B. psychosomatische Reha).
Sind Sie bei einem privaten Kostenträger versichert oder haben eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, besteht für Sie die Möglichkeit der Kostenerstattung. Dieses Kostenerstattungsverfahren können nur Sie vornehmen. Aus Datenschutzgründen darf die Praxis nicht mit Ihrer Versicherung abrechnen. Ihre Versicherung überweist auch keinen Betrag direkt an uns. Vertragspartner mit unserer Praxis sind Sie.
Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Krankenversicherer oder lesen in Ihrer Versicherungspolice nach, ob, und in welchem Umfang Ihre Therapiekosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie übernommen werden.
Sie erhalten von uns eine Rechnung, die von Ihnen im Voraus in voller Höhe zu begleichen ist. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrem Versicherungsträger ein. Von diesem wird im günstigsten Fall der komplette Betrag an Sie zurücküberwiesen. Manchmal werden aber auch nur Teilzahlungen übernommen. Die Differenz bleibt dann eine Eigenleistung.
Es gibt schwerwiegende Gründe eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu finanzieren.
1. Kein bürokratisches Prozedere
Wenn Sie als Selbstzahler vorhaben eine Therapie aufzunehmen, haben Sie die freie Therapeutenwahl. Sie kontaktieren Ihre Wunschpraxis und vereinbaren unkompliziert einen Termin für eine Erstvorsprache. Bei einer kassenärztlichen Leistung hingegen wird Ihnen zumeist ein Psychotherapeut zugewiesen. Nach den probatorischen Sitzungen muss vom Therapeuten erst noch ein Antrag bei der Krankenkasse über die Notwendigkeit einer Therapie gestellt werden, wodurch es zu langen Wartezeiten kommen kann.
2. Deutlich kürzere Wartezeit
Psychotherapeutische Behandlungen sind langfristig ausgelegt, da es mit zumeist einem Termin pro Woche lange braucht, bis sich erste Erfolge einstellen. Folglich sind die Kapazitäten der kassenärztlich niedergelassenen Psychotherapeuten so ausgelastet, dass es zu langen Wartezeiten kommt. Bei akuten Angstzuständen ist ein wochen- oder monatelanges Warten auf einen Termin unzumutbar. Sofortige Hilfe ist nötig, um den Alltag bewältigen zu können und einer Chronifizierung vorzubeugen. Als Selbstzahler umgehen Sie das Problem von langen Wartezeiten.
3. Freie Wahl der Anzahl und Dauer der Therapiesitzungen
Im Gegensatz zu den kassenärztlichen Leistungen haben Sie als Selbstzahler den Vorteil, dass Sie eine monatliche Stundenanzahl nicht überschreiten können. Sollte Ihr Therapeut es anfangs für sinnvoll erachten die Therapie hochfrequent zu beginnen, d.h. mehrere Sitzungen in der Woche zu halten, dann können Sie das als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Haben Sie von sich aus das Bedürfnis die Anzahl der Sitzungen zu erhöhen, steht Ihnen auch diese Möglichkeit offen. Bei den kassenärztlichen Leistungen ist dies oft nicht der Fall. Diese genehmigen nur eine Stunde pro Woche, außer in akuten Notfällen.
4. Freie Methodenwahl
Ihnen stehen als Selbstzahler sehr viel mehr Verfahrensweisen für die Behandlung zur Verfügung, als von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dadurch kann die Therapie individueller auf Ihre Problematik angepasst werden (siehe auch „Das Verfahren der integrativen Psychotherapie“). Es braucht weder eine Zustimmung der Krankenkassen, noch eine ärztliche Diagnose, um einen Psychotherapieplatz zu erhalten.
5. Keine Registrierung der Diagnosen
Wählen Sie eine Psychotherapie als Selbstzahler, erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Krankenkasse. Niemand außer der Privatpraxis und Ihnen erhält Kenntnis von der Therapie, der Diagnose oder dem Ergebnis. Dies kann sich einschlägig vorteilhaft beim Abschluss von Versicherungen wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen der Krankenkasse bemerkbar machen. Ebenso ist dies günstig, sollten Sie eine Verbeamtung anstreben. Bei den kassenärztlichen Leistungen sieht dies anders aus. Der Therapeut muss der Krankenkasse einen ausführlichen Bericht über den Therapieverlauf und Diagnosen sowie ggfs. weitere Anträge zusenden, sodass bei der Krankenkasse all Ihre Daten gespeichert werden.
6. Höhere Flexibilität ohne Sperrfristen
Wie unter Punkt 3 bereits erwähnt, sind Sie ungebunden und flexibel was die Sitzungsfrequenz und -länge anbetrifft. Wenn Sie merken, dass Sie keine tragfähige Beziehung zu dem Therapeuten herstellen können, oder sich anderweitig keine positiven Ergebnisse erzielen lassen, können Sie spontan die Therapie abbrechen. Es entstehen dadurch keine Sperrfristen, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihre Therapie verlängern möchten. Auch hier sind Sie frei von Sperrfristen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen zumeist auf zwei Jahre festgesetzt sind.
7. Steuerlich absetzbar
Laut §33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist eine Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn es sich um eine nicht von der Krankenkasse übernommene Therapie handelt. Um die steuerliche Vergünstigung geltend zu machen, sollten Sie sich durch einen Amtsarzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen die Notwendigkeit der Behandlung attestieren lassen, um diese dem Finanzamt vorlegen zu können. Sollten Sie sich hierfür entscheiden, werden allerdings die Diagnosen bei der Krankenkasse registriert.
In einem kurzen Telefonat mit unserer Praxismanagerin werden Sie zu Ihrer aktuellen Belastung und Lebenssituation befragt. Es ist uns bewusst, dass diese Informationen mit starken, teils unangenehmen Gefühlen verbunden sind und Sie diese nicht gerne am Telefon einer wildfremden Person preisgeben. Für die Aufnahme und den weiteren Therapieablauf ist es aber wichtig, dass Sie mit uns offen im Kontakt sind und es geht auch nur um eine kurze Voranamnese. Des Weiteren erläutert Ihnen unsere Praxismanagerin kurz den Ablauf der Therapie und beantwortet Ihnen gerne jegliche Fragen.
Vor Ihrem ersten Termin schicken wir Ihnen (gerne per E-Mail) unseren Behandlungsvertrag, die Datenschutzerklärung und Schweigepflichtsentbindung zu. Sollten Sie diese nicht in Ihrem Posteingang finden, überprüfen Sie den Spam bzw. Junk Ordner. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum ersten Termin ausgefüllt mit! Sollten Sie dies vergessen, bekommen Sie eine neue Kopie in der Praxis zum sofortigen Ausfüllen ausgehändigt.
Der allererste Termin ist das Anamnesegespräch. Hier werden Ihre Belastungen, Ihre Krankheitsgeschichte und Ihre sozial-biologischen Hintergründe konkret erfragt. In diesem Gespräch befasst sich unsere Heilpraktikerin (Psychotherapie) sehr intensiv mit Ihnen. Die Informationen sind ausschlaggebend für die Diagnostik und Ihren weiteren Therapieverlauf. Ohne dieses Anamnesegespräch können Sie die Therapie nicht beginnen!
In unserer Praxis fokussieren wir uns vor allem auf Gruppentherapien mit ergänzenden Einzelsitzungen. Dies sorgt für eine schnellere Terminvergabe für Sie und andere Patienten und schont den Geldbeutel. Bevor Sie mit der Gruppentherapie starten, laden wir Sie zu einem Informationsgespräch ein. Dort werden Ihnen die Vorzüge der Gruppentherapie erklärt und Sie haben die Möglichkeit Ihre Mitpatienten kennenzulernen. In den anschließenden Gruppensitzungen erarbeiten Sie zusammen mit unserer Heilpraktikerin (Psychotherapie) und anderen Mitpatienten Lösungsansätze für Ihre Problematiken und tauschen Erfahrungswerte aus.
Die Einzelsitzungen ermöglichen es Ihnen alleine mit unserer Heilpraktikerin (Psychotherapie) Themen zu vertiefen, die für die Gruppe ungeeignet sind.
Sie können einzelne Therapiesitzung oder ein Therapiepaket buchen. Lesen Sie unter unseren Leistungen nach, welche Preisvorteile diese Pakete für Sie haben.
Bitte sehen Sie davon ab, ohne telefonische Absprache in die Praxis zu kommen, da wir aufgrund von Außenterminen nicht immer in der Praxis anzutreffen sind. Ersparen Sie sich das Frustrationserleben, vor verschlossener Tür zu stehen.
Welche Kosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden nur dann als Kassenleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie mit einem sogenannten Richtlinienverfahren behandelt werden. Hierzu zählen die kognitive Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse, tiefenpsychologische Psychotherapie und die systemische Psychotherapie.
Allerdings müssen die Therapeuten einen sogenannten Kassensitz erhalten bzw. erwerben. Haben sie diesen nicht, handelt es sich um Privatpraxen. Die beanspruchten Leistungen sind in diesen Praxen, trotz Richtlinienverfahren, vom Patienten in finanzieller Eigenleistung zu erbringen.
Unterscheidet sich die Qualität von kassenärztlich niedergelassenen Psychotherapeuten zu den Privatpraxen?
Eine eindeutige Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Denn individuelle Merkmale beeinflussen den therapeutischen Verlauf positiv als auch negativ. In erster Linie spielt die Beziehung zwischen dem Therapeuten und dem Patienten eine immense Rolle. Ist die Beziehung nicht tragfähig und fehlt das gegenseitige Vertrauen, kann eine Psychotherapie unter Umständen sogar mehr schaden als helfen. Ist die Beziehung von gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung geprägt, können gegebenenfalls schneller nachhaltige Erfolge erzielt werden.
Daneben ist die Eigenmotivation und Volition (Willensanstrengung) von hoher Bedeutung. Niemand kann die Veränderung bei Ihnen bewirken, außer Sie selbst. Therapeuten sind Servicedienstleister die Ihnen gerne Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Eine Gelinggarantie gibt es nicht. Bringen Sie Ihre Themen nicht in die Stunde ein, dann geht Ihnen bedauerlicherweise wertvolle Zeit verloren. Folglich ist auch Ihre Vorbereitung auf die kommende Stunde von essenzieller Wichtigkeit, egal ob durch Aufgaben, die sie schriftlich festhalten sollen (zumeist in der Verhaltenstherapie zu finden) oder ob durch Selbstreflektion.
Es gibt noch weitere wichtige Aspekte, die einen Therapieerfolg beeinflussen, woran die Klienten die Qualität der Therapie bemessen. Abschließend kann aber festgehalten werden, dass wenn die Grundprinzipien vorhanden sind, die Qualität nicht deutlich variieren dürfte, weil die Ausbildung und die Prüfung staatlich abgenommen und überwacht werden.
Worin unterscheidet sich die Arbeit von Psychotherapeuten zu denen der Heilpraktiker für Psychotherapie?
Therapeutische Interventionen von Psychotherapeuten zu denen der Heilpraktiker für Psychotherapie unterscheiden sich nicht sonderlich. Vielmehr sind es die Verfahren, die ihnen zur Behandlung von Patienten zur Verfügung stehen. Heilpraktiker für Psychotherapie sind freier und flexibler in der Auswahl der Verfahrensweisen als die an die Richtlinienverfahren gebundenen Psychotherapeuten.
Auch was die Sitzungslänge, -art und Dauer der Begleitung anbetrifft, sind die Heilpraktiker für Psychotherapie unabhängiger. Sie haben weniger Verwaltungsaufwand, durch entfallende Antragstellungen. Diese Zeit kann umgehend in die Behandlung von Patienten investiert werden, weswegen oftmals schneller Behandlungsplätze zur Verfügung stehen.
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